HRB 24196: Straßen- und Tiefbau M. Lahr GmbH, Deesen, Kutscheider Weg 7, 56237 Deesen. Änderung der Geschäftsanschrift: Sayntalstraße 1, 56237 Deesen.
HRB 24196: Straßen- und Tiefbau M. Lahr GmbH, Deesen, Kutscheider Weg 7, 56237 Deesen. Einzelprokura: Griebling, Kai, Deesen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 24196:Straßen- und Tiefbau M. Lahr GmbH, Deesen, Kutscheider Weg 7, 56237 Deesen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.07.2014. Geschäftsanschrift: Kutscheider Weg 7, 56237 Deesen. Gegenstand: Die Ausführung von Straßen- und Tiefbauarbeiten sowie die Vermietung von Containern. Stammkapital: 40.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Lahr, Matthias, Deesen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 02.07.2014 durch Ausgliederung des von Matthias Lahr, Deesen, * ‒.‒.‒‒, als Inhaber unter der Firma Matthias Lahr Straßen- und Tiefbau e.K. mit Niederlassung in Deesen (HRA 21570 ) betriebenen Unternehmens. Die Ausgliederung ist wirksam mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.