Straßenbau GmbH Putzkau, Putzkau (Dresdner Str. 63, 01877 Putzkau). Die Verschmelzung wurde am 08.01.2007 im Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen.
Straßenbau GmbH Putzkau, Putzkau (Dresdner Str. 63, 01877 Putzkau). Die Verschmelzung wurde am 08.01.2006 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Straßenbau GmbH Putzkau, Putzkau (Dresdner Str. 63, 01877 Putzkau). Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.10.2006 sowie aufgrund des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers, ebenfalls vom selben Tag, mit der Straßen-und Tiefbau Löbau GmbH mit dem Sitz in Löbau (Amtsgericht Dresden, HRB 3740) verschmolzen. Die aufnehmende Gesellschaft wird künftig unter BHS Immobilien GmbH firmieren. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Straßenbau GmbH Putzkau, Putzkau (Dresdner Str. 63, 01877 PutzkauStraßenbau GmbH Putzkau, Putzkau (Dresdner Str. 63, 01877 Putzkau). Die Gesellschafterversammlung vom 13.10.2005 hat die Änderung der §§ 7 (Gesellschafterversammlung, Gesellschafterbeschlüsse) und 15 (Bekanntmachungen) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Straßenbau GmbH Putzkau, Putzkau (Dresdner Str. 63, 01877 Putzkau). Die Gesellschafterversammlung vom 13.10.2005 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro und dessen Erhöhung um 35,41 EUR EUR auf 25.600,00 EUR und die Änderung des § 4 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 13.10.2005 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR auf 25.700,00 EUR und die Änderung des § 4 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages zum Zwecke der Verschmelzung mit der MVO Mineralstoff-Vertrieb GmbH Ostsachsen beschlossen. Neues Stammkapital: 25.700,00 EUR. Die MVO Mineralstoff-Vertrieb GmbH als übertragende Rechtsträgerin mit dem Sitz in Bautzen (Amtsgericht Dresden, HRB 5721) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.10.2005 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der übertragenden sowie der Gesellschaft von demselben Tage mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.