HRB 13863: Straach D3F GmbH, Lutherstadt Wittenberg, Dessauer Straße 6 a, 06886 Lutherstadt Wittenberg. Bestellt: Geschäftsführer: Felgentreu, Oliver, Lutherstadt Wittenberg, * ‒.‒.‒‒; Heiden, Mirko, Berlin, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Straach, Manfred, Lutherstadt Wittenberg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 13863: WBS Immobilien GmbH, Lutherstadt Wittenberg, Lutherstr. 21, 06886 Lutherstadt Wittenberg. Die Gesellschafterversammlung vom 14.09.2016 hat die Umstellung auf Euro und die Erhöhung des Stammkapitals um 435,41 EUR auf 26.000,00 EUR und die Änderung der §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 4 (Stammkapital), 13 (Gesellschafterbeschlüsse) und 18 (Gründungsaufwand) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Straach D3F GmbH. Geschäftsanschrift: Dessauer Straße 6 a, 06886 Lutherstadt Wittenberg. Neuer Gegenstand: Die Planung, Bauleitung, Bauüberwachung sowie die errichtung nachrichtentechnischer, sicherheitstechnischer, solartechnischer und elektrischer Anlagen aller Art.
HRB 13863: WBS Immobilien GmbH, Lutherstadt Wittenberg, Lutherstr. 21, 06886 Lutherstadt Wittenberg. Personenbezogene Daten ergänzt, nun: Geschäftsführer: Straach, Manfred, Lutherstadt Wittenberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Straach D3F GmbH mit dem Sitz in Lutherstadt Wittenberg (Amtsgericht Stendal HRB 15080) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 31.08.2016 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.