Strahltechnik K-Wessling GmbH & Co. KG, Geeste, Siemensstraße 3, 49744 Geeste. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.08.2013 und 04.10.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafter vom 27.08.2013/04.10.2013 und des Inhabers des einzelkaufmännischen Unternehmens Strahltechnik Klaus Wessling e.K. des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2013/04.10.2013 Teile des Vermögens der Strahltechnik Klaus Wessling e.K. mit Sitz in Geeste (Amtsgericht Osnabrück HRA 201833) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
49744 Geeste
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Amtsgericht: Osnabrück
Rechtsform: GmbH & Co. KG