HRB 13259: Stralendorfer Land GmbH, Grambow, Lange Straße 16, 19071 Grambow. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungplans vom 30.09.2020/ 30.10.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.09.2020 Teile ihres Vermögens auf die dadurch neu gegründeten Stralen-Dorf-Projekgesellschaft mbH, Grambow (Amtsgericht Schwerin, HRB 13774) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 13259: Stralendorfer Land GmbH, Grambow, Lange Straße 16, 19071 Grambow. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.02.2019. Geschäftsanschrift: Lange Straße 16, 19071 Grambow. Gegenstand: Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte und deren Bearbeitung, Verarbeitung und Vermarktung und die Erbringung landwirtschaftlicher Dienstleistungen. Stammkapital: 44.200,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Lösch, Hans Martin, Brahlstorf OT Düssin, * ‒.‒.‒‒; Lösch, Susanne, Brahlstorf OT Düssin, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der "Agrarhof" Stralendorf eG, Grambow (Amtsgericht Schwerin, GnR 93) nach Maßgabe des Beschlusses der Generalversammlung vom 21.02.2019. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.