Strandhotel Ostseeblick Wehrmann GmbH, Heringsdorf, (Kulmstraße 28, 17424 Ostseebad Heringsdorf).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Villa Usedom Wehrmann GmbH & Co. KG mit Sitz in Seebad Heringsdorf (AG Stralsund HRA 1594) am 30.09.2009 eingetragen worden; sie ist damit wirksam - von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Strandhotel Ostseeblick Wehrmann GmbH, Heringsdorf, (Kulmstraße 28, 17424 Ostseebad Heringsdorf).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.09.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.08.2009 mit der Villa Usedom Wehrmann GmbH & Co. KG mit Sitz in Seebad Heringsdorf (AG Stralsund HRA 1594) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.