HRB 91143: Strathmann Beteiligungs GmbH, Hamburg, Sellhopsweg 1, 22459 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Mittelweg 153 b, 20148 Hamburg.
Strathmann Beteiligungs GmbH, Hamburg, Sellhopsweg 1, 22459 Hamburg.Geschäftsanschrift: Sellhopsweg 1, 22459 Hamburg.
Strathmann Beteiligungs GmbH, Hamburg, (Inselstr. 14, 22297 Hamburg).Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.04.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.04.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.04.2010 mit der CELLTEC GmbH Biotechnologie mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 69141) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Strathmann Beteiligungs GmbH, Hamburg (Inselstr. 14, 22297 Hamburg). Die Gesellschafterversammlung vom 31.07.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3 (Stammkapital) und 7 (Bekanntmachungen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um EUR 200,00 auf EUR 25.200,00 zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung mit der Strathmann Pharmabeteiligungen GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 91994) beschlossen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der Strathmann Pharmabeteiligungen GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 91994) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.