Strathmann Pharmabeteiligungen GmbH, Hamburg (Sellhopsweg 1, 22459 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der Strathmann Beteiligungs GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 91143) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Strathmann Beteiligungs GmbH am 02.10.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Therapeomic Biotec GmbH, Hamburg (Sellhopsweg 1, 22459 Hamburg). Die Gesellschafterversammlung vom 08.08.2007 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in den jetzigen §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand), 5 (Vertretung) und 10 (Bekanntmachungen). Neue Firma: Strathmann Pharmabeteiligungen GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: den Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an Pharmaunternehmen und ähnlichen Unternehmen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die nach dem KWG oder dem Kapitalanlagengesetz genehmigungspflichtig sind. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Ausgeschieden Geschäftsführer: Prof. Dr. Arvinte, Tudor, Basel/Schweiz, * ‒.‒.‒‒; Dr. Behnke, Bert, Ahrensburg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt Geschäftsführer: Strathmann, Silke, geb. Heinrich, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nunmehr im elektronischen Bundesanzeiger.
Strathmann Pharmabeteiligungen GmbH, Hamburg (Sellhopsweg 1, 22459 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.08.2007 mit der Strathmann Incubator GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 89346) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Strathmann Pharmabeteiligungen GmbH, Hamburg (Sellhopsweg 1, 22459 Hamburg). Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Strathmann Local Health Support GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 91186) beschlossen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.08.2007 mit der Strahtmann Local Health Support GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 91186) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.