Stratmann GmbH & Co. Nutzfahrzeuge, Bestwig, Wiemecker Feld 7, 59909 Bestwig. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Stratmann GmbH am 19.10.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Stratmann GmbH & Co. Nutzfahrzeuge, Bestwig, Wiemecker Feld 7, 59909 Bestwig. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.08.2012 mit der Stratmann GmbH mit Sitz in Bestwig (Amtsgericht Arnsberg HRB 3206) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Stratmann GmbH & Co. Nutzfahrzeuge, Bestwig, Wiemecker Feld 7, 59909 Bestwig. Einzelprokura: Hensel, Christina, Meschede, * ‒.‒.‒‒.