HRB 238706: Streb Wein- und Getränkemarkt GmbH, Unterschleißheim, Landkreis München, Landshuterstr. 10, 85716 Unterschleißheim. Einzelprokura: Henkel, Frank, Unterhaching, * ‒.‒.‒‒.
HRB 520868: Streb Getränke Center GmbH, Gaggenau, Kanalstraße 4, 76571 Gaggenau. Sitz verlegt; nun: Unterschleißheim, Landkreis München (Amtsgericht München HRB 238706). Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 238706: Streb Wein- und Getränkemarkt GmbH, Unterschleißheim, Landkreis München, Landshuterstr. 10, 85716 Unterschleißheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.10.1985, zuletzt geändert am 19.11.2001. Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2017 hat die Änderung der §§ 1 (Firma, bisher 'Streb Getränke Center GmbH') und 2 (Sitz, bisher Gaggenau, Amtsgericht Mannheim HRB 520868) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Landshuterstr. 10, 85716 Unterschleißheim. Gegenstand des Unternehmens: Vertrieb von Getränken alkoholischer und nichtalkoholischer Art und Betreiben eines Getränke-Abholmarktes. Stammkapital: 250.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Bestellt: Geschäftsführer: Orterer, Florian, München, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Gerber, Franc, Ettlingen, * ‒.‒.‒‒. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 16.08.1999 mit der Streb Getränke Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Gaggenau (Amtsgericht Mannheim HRB 521629) ist durch Kündigung zum 31.12.2017 beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht worden ist, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.