Street VBV Beteiligungs-GmbH, Neuss (Königstr. 1, 41460 Neuss). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden S.A. Street Acquisition GmbH am 18.08.2006 eingetragen worden. Die Gesellschaft ist erloschen.
Street VBV Beteiligungs-GmbH, Neuss (Königstr. 1, 41460 Neuss). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 9. August 2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 9. August 2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 9. August 2006 mit der S.A. Street Acquisition GmbH mit Sitz in Neuss (Amtsgericht Neuss HRB 13439) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Street VBV Beteiligungs-GmbH, Neuss (Königstr. 1, 41460 Neuss). Nicht mehr Geschäftsführer: Werhahn, Anton, Neuss, * ‒.‒.‒‒; Dr. Wiemers, Norbert, Neuss, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Reinfelder, Bernhard, Neuss, * ‒.‒.‒‒; Dr. Werhahn, Michael, Neuss, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Reinfelder, Bernhard, Neuss, * ‒.‒.‒‒.
Street VBV Beteiligungs-GmbH, Neuss (Königstr. 1, 41460 Neuss). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20. Juni 2005. Gegenstand: Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Street VBV GmbH & Co. KG. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreitwerden. Geschäftsführer: Werhahn, Anton, Neuss, * ‒.‒.‒‒; Dr. Wiemers, Norbert, Neuss, * ‒.‒.‒‒, jeweils vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Böhme, Arndt, Neuss, * ‒.‒.‒‒; Mahncke, Lutz, Neuss, * ‒.‒.‒‒; Reinfelder, Bernhard, Neuss, * ‒.‒.‒‒; Wankum, Peter Alexander, Neuss, * ‒.‒.‒‒.