HRB 35164: Strey Verwaltungs-GmbH, Lehrte, Vor dem Osterholze 5, 31275 Lehrte. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Strey Verwaltungs-GmbH, Lehrte, Vor dem Osterholze 5, 31275 Lehrte. Neue Geschäftsanschrift: Vor dem Osterholze 5, 31275 Lehrte.
Maschinenbau Dreherei Andreas Strey GmbH, Lehrte (Osterstraße 16 E, 31275 Lehrte). Die Gesellschafterversammlung vom 27.02.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Änderung der Firma und des Gegenstandes beschlossen. Weiterhin hat die Gesellschafterversammlung beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 1 (Firma), 2 (Gegenstand) und 3 (Stammkapital) zu ändern. Neue Firma: Strey Verwaltungs-GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Verwaltung der Beteiligten an der neu gegründeten Maschinenbau-Dreherei Andreas Strey GmbH und die Verwaltung sonstiger Beteiligungen. 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer, die durch die Gesellschafterversammlung bestellt und abberufen werden. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft alleine. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so ist jeder alleinvertretungsbefugt. Der oder die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 27.02.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.02.2007 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die dadurch neu gegründete Maschinenbau Dreherei Andreas Strey GmbH mit Sitz in Lehrte (Amtsgericht Hildesheim, HRB 200664) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.