HRA 17321: Stricker Beteiligungs-Holding GmbH & Co. KG, Dortmund, Giselherstr. 5 - 7, 44319 Dortmund. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 19.10.2017 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 17321: Stricker Beteiligungs-Holding GmbH & Co. KG, Dortmund, Giselherstr. 5 - 7, 44319 Dortmund. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 02.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 02.08.2017 einen Teil aus dem Vermögen der Stricker Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRA 15532), nämlich a) den Kommanditanteil im Nennbetrag von 30.000,00 EUR an der ateku GmbH & Co. KG (Amtsgericht Hagen, HRA 5502) mit allen Rechten und Pflichten an oder gegenüber der KG b) den Geschäftsanteil an der ateku Verwaltungs GmbH (Amtsgericht Hagen, HRB 8480) mit der lfd. Nr. 2 in Nennbetrag von 15.000,00 EUR mit allen Rechten und Pflichten, als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausagliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 17321: Stricker Beteiligungs-Holding GmbH & Co. KG, Dortmund, Giselherstr. 5 - 7, 44319 Dortmund. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers Gustav Marsch GmbH & Co. KG am 13.09.2017 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 17321: Stricker Beteiligungs-Holding GmbH & Co. KG, Dortmund, Giselherstr. 5 - 7, 44319 Dortmund. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers Stricker GmbH & Co. KG Hartstein Industrie (nunmehr Stricker Umwelttechnik GmbH & Co. KG) am 11.09.2017 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 17321: Stricker Beteiligungs-Holding GmbH & Co. KG, Dortmund, Giselherstr. 5 - 7, 44319 Dortmund. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Abspaltungsvertrages vom 02.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 02.08.2017 Teile aus dem Vermögen der Stricker GmbH & Co. KG Hartstein Industrie mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRA 14144), nämlich a) den Kommanditanteil an der Heitkamp & Hülscher GmbH & Co. KG (Amtsgericht Coesfeld, HRA 2491) in Nennbetrag von 387.450,00 EUR mit allen Rechten und Pflichten an oder gegenüber der KG, b) den Geschäftsanteil an der Heitkamp & Hülscher Beteiligungs GmbH (Amtsgericht Coesfeld, HRB 3604) mit der laufenden Nr. 5 im Nennbetrag von 6.500,00 EUR mit allen Rechten und Pflichten, c) den Kommanditanteil an der Hartkalksteinwerk Hemer Stricker und Weiken GmbH & Co. KG (Amtsgericht Iserlohn, HRA 1940) in Nennbetrag von 178.953,00 EUR mit allen Rechten und Pflichten an oder gegenüber der KG, d) die Geschäftsanteile an der Hartkalksteinwerk Hemer Stricker und Weiken Verwaltungs GmbH (Amtsgericht Iserlohn, HRB 2213) im Nennbetrag von 13.000,00 EUR und 4.500,00 EUR mit allen Rechten und Pflichten e) die Geschäftsanteile an der BETRANS Sanierungsservice GmbH (Amtsgericht Dortmund, HRB 11824) mit den lfd. Nrn. 1, 2 und 3 jeweils im Nennbetrag von 13.000,00 EUR mit allen Rechten und Pflichten, als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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