HRB 20416: Strobl Bürotechnik GmbH, Königsbrunn, Hunnenstraße 24, 86343 Königsbrunn. Personendaten (Wohnort) geändert, nun: Geschäftsführer: Strobl, Roland, Untermeitingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Erteilt: Einzelprokura: Flekna, Heike, Königsbrunn, * ‒.‒.‒‒.
HRB 20416: Strobl Bürotechnik GmbH, Königsbrunn, Hunnenstraße 33, 86343 Königsbrunn. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Hunnenstraße 24, 86343 Königsbrunn.
Strobl Bürotechnik GmbH, Königsbrunn, Hunnenstraße 33, 86343 Königsbrunn.Geschäftsanschrift: Hunnenstraße 33, 86343 Königsbrunn.
Strobl Bürotechnik GmbH, Königsbrunn (Hunnenstr. 33, 86343 Königsbrunn). Die Ausgliederung wurde am 04.04.2005 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Augsburg HRA 14818).
Strobl Bürotechnik GmbH, Königsbrunn (Hunnenstr. 33, 86343 Königsbrunn). Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2004 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung und die Änderung der Satzung in § 4 (Stammkapital) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2004 hat die Ergänzung der Satzung um § 17 (Wettbewerbsverbot) beschlossen; der bisherige § 17 (Schlussbestimmungen) ist nunmehr § 18. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 15.12.2004 2004 mit Nachträgen vom 21.01.2005 und vom 09.02.2005 von dem Einzelkaufmann Adolf Strobl dessen einzelkaufmännisches Unternehmen "Adolf Strobl Büro- und Lagertechnik e.K." mit Sitz in Königsbrunn (Amtsgericht Augsburg HRA 14818) übernommen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschlüssen vom 15.12.2004 und vom 24.02.2005 zugestimmt. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Ausgeschieden als Geschäftsführer: Strobl, Adolf, Königsbrunn, * ‒.‒.‒‒. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.