HRB 501414: Strohheker Kunststoffteile und Metallwaren GmbH, Pforzheim, Unterer Hardweg 9, 75181 Pforzheim. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 05.07.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 05.07.2017 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Schulz Stanz- und Umformtechnik GmbH", Pforzheim (Amtsgericht Mannheim HRB 715880) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Der zwischen der Gesellschaft und der "Strohheker Holding GmbH", Pforzheim (Amtsgericht Mannheim HRB 714908) am 18.07.2012 abgeschlossene und am 20.11.2014 geänderte Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist mit Wirksamkeit der Verschmelzung am 20.07.2017 kraft Gesetzes beendet. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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