Strombergkellerei Bönnigheim eG, Bönnigheim (Cleebronner Str.70, 74357 Bönnigheim). Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 26.07.2012 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Strombergkellerei Bönnigheim eG, Bönnigheim (Cleebronner Str.70, 74357 Bönnigheim). Die Genossenschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.05.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.05.2012 und 23.05.2012 mit der Genossenschaft "WEINGÄRTNER BRACKENHEIM eG", Brackenheim (Amtsgericht Stuttgart GnR 320068) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Strombergkellerei Bönnigheim eG, Bönnigheim, (Cleebronner Str.70, 74357 Bönnigheim).Die Generalversammlung vom 02.06.2010 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 3 (Mitgliedschaft), § 6 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 9 (Ausschluss), § 10 (Auseinandersetzung), § 11 (Rechte der Mitglieder), § 12 (Pflichten der Mitglieder), § 15 (Vertretung), § 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), § 21 (Kredite an Vorstandsmitglieder), § 22 (Aufgaben und Pflichten), § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 24 (Zusammensetzung und Wahl), § 25 (Konstituierung und Beschlussfassung), § 26 (Ausübung der Mitgliedsrechte), § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 29 (Versammlungsleitung), § 30 (Gegenstände der Beschlussfassung), § 31 (Mehrheitserfordernisse) und § 33 (Abstimmungen und Wahlen), § 35 (Versammlungsniederschrift), § 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben), § 38 (Gesetzliche Rücklage), § 42 (Jahresabschluss und Lagebericht) und § 46 (Bekanntmachungen) beschlossen.
Strombergkellerei Bönnigheim eG, Bönnigheim, (Cleebronner Str.70, 74357 Bönnigheim).Bestellt als Vorstand: Hamm, Albrecht, Bönnigheim, * ‒.‒.‒‒; Hauber, Albrecht, Sachsenheim, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Vorstandsmitglied: Häußer, Manfred, Mechanikermeister und Weingärtner, Bönnigheim. Personenbezogene Daten ergänzt bei Vorstand: Mollenkopf, Dieter, Sachsenheim, * ‒.‒.‒‒.
Strombergkellerei Bönnigheim eG, Bönnigheim (Cleebronner Str.70, 74357 Bönnigheim). Bestellt als Vorstandsmitglied: Händel, Wolfgang Gerhard, Bönnigheim, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Vorstandsmitglied: Hartmann, Bernd, Kirchheim, * ‒.‒.‒‒.