HRB 741652: Stuckateur Friedemann GmbH, Achern, Gewerbestraße 35, 77855 Achern. Sitz verlegt; nun: Oberkirch (Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 726365). Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 726365: Stuckateur Friedemann GmbH, Oberkirch, Zusenhofener Straße 7, 77704 Oberkirch. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.08.2021 mit Änderung vom 06.10.2021. Die Gesellschafterversammlung vom 16.03.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) beschlossen. Der Sitz ist von Achern (Amtsgericht Mannheim HRB 741652) nach Oberkirch verlegt. Sitz verlegt; nun: Neue Geschäftsanschrift: Zusenhofener Straße 7, 77704 Oberkirch. Gegenstand: Die Erbringung von Stuckateurleistungen und diesen artverwandten Dienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Friedemann, Ernst Uwe, Kappelrodeck, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Friedemann, Ernst Uwe, Kappelrodeck, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Stuckateur Friedemann e.K.", Renchen (Amtsgericht Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 706016) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 27.08.2021. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Eintragung der Ausgliederung ist im Rahmen der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers "Stuckateur Friedemann e.K.", Renchen (Amtsgericht Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 706016) am 13.10.2021 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
HRB 741652: Stuckateur Friedemann GmbH, Achern, Gewerbestraße 35, 77855 Achern. Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers "Stuckateur Friedemann e.K.", Renchen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 706016) am 13.10.2021 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
HRB 741652: Stuckateur Friedemann GmbH, Achern, Gewerbestraße 35, 77855 Achern. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.08.2021 mit Änderung vom 06.10.2021. Geschäftsanschrift: Gewerbestraße 35, 77855 Achern. Gegenstand: ist die Erbringung von Stuckateurleistungen und diesen artverwandten Dienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Friedemann, Ernst Uwe, Kappelrodeck, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Friedemann, Ernst Uwe, Kappelrodeck, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Stuckateur Friedemann e.K.", Renchen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 706016) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 27.08.2021. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.