HRB 69278 B: Studio Berlin Broadcast GmbH, Berlin, Am Studio 20, 12489 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Studio Berlin Adlershof (SBA) GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 161751 B, mit Wirksamwerden der Verschmelzung firmierend unter Studio Berlin GmbH) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 69278 B: Studio Berlin Broadcast GmbH, Berlin, Am Studio 20, 12489 Berlin. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Reese, Werner
HRB 69278 B: Studio Berlin Broadcast GmbH, Berlin, Am Studio 20, 12489 Berlin. Geschäftsführer: 9. Zimmermann, Nick, * ‒.‒.‒‒, Stahnsdorf; Rechtsverhaeltnis: Der mit der Studio Hamburg Berlin Brandenburg GmbH (vormals: Berlin-Brandenburg Media GmbH) bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 22.03.1999 mit Änderungsvereinbarung vom 27.09.2010 ist durch Kündigung mit Wirkung zum 31.12.2014 beendet. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Der andere Vertragsteil hat den Gläubigern dieses Rechtsträgers, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung dieses Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekannt gemacht gilt, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Dieses Recht steht den Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 69278 B: Studio Berlin Broadcast GmbH, Berlin, Am Studio 20, 12489 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 7. Walter, Andreas; Nicht mehr Geschäftsführer: 8. Hoefer, Goetz
HRB 69278 B: Firma / Name vormals: Studio Berlin Adlershof (SBA) GmbH, Berlin, Am Studio 20, 12489 Berlin. Firma: Studio Berlin Broadcast GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Änderung zur Zweigniederlassung Nr. 2: Firma geändert: nunmehr: Studio Berlin Broadcast GmbH Zweigniederlassung Lüneburg 21337 Lüneburg Lilienthalstraße 1, 21337 Lüneburg; Stamm- bzw. Grundkapital: 75.000,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.08.2014 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma) und § 4 (Stammkapital). Das Stammkapital ist zum Zwecke der Abspaltung um 25.000,00 EUR auf 75.000,00 EUR herabgesetzt. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungsplans vom 22.08.2014 Teile ihres Vermögens (Teilbetrieb "Innenproduktion" und "Non-fiktionale Postproduktion") im Wege der Abspaltung auf die neu gegründete Studio Berlin Adlershof (SBA) GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 161751) übertragen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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