Studio Leipzig Rundfunkprogramm GmbH, Leipzig (Friedrich-List-Platz 1, 04103 Leipzig). Die Verschmelzung wurde am 07.02.2006 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Studio Leipzig Rundfunkprogramm GmbH, Leipzig (Friedrich-List-Platz 1, 04103 Leipzig). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2005 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und Beschluss der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers ebenfalls vom selben Tag mit derSächsische Lokalrundfunk-Dienstleistungsprogramm Verwaltungs- GmbH mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden HRB 10754 ) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.