Studsvik Industrieanlagen Verwaltungs GmbH, Pforzheim, (Karlsruher Str. 20, 75179 Pforzheim).Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 14.04.2009 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Studsvik Industrieanlagen Verwaltungs GmbH, Pforzheim, (Karlsruher Str. 20, 75179 Pforzheim).Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 01.12.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 01.12.2008 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Studsvik Verwaltungs GmbH", Pforzheim (Amtsgericht Mannheim HRB 504468) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
IFM Verwaltungs-GmbH, Pforzheim (Karlsruher Str. 20, 75179 Pforzheim). Die Gesellschafterversammlung vom 14.03.2007 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen; es wurde insbesondere § 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft) geändert. Firma geändert; nun: Studsvik Industrieanlagen Verwaltungs GmbH.