HRB 731196: Stupfel GmbH, Rastatt, Lange Straße 48, 76437 Rastatt. Bestellt als Geschäftsführer: Stupfel, Thomas, Rastatt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Stupfel, Werner, Rastatt, * ‒.‒.‒‒.
HRB 731196: Stupfel GmbH, Rastatt, Lange Straße 48, 76437 Rastatt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.07.2018 mit Nachtrag vom 30.07.2018. Geschäftsanschrift: Lange Straße 48, 76437 Rastatt. Gegenstand: Gas-, Wasser-, Heizungs-, Lüftungs- und Klimainstallationen einschließlich Kundendienst in diesen Bereichen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Stupfel, Werner, Rastatt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Stupfel, Werner, Rastatt, 06.02.1953 als Inhaber der Firma "Werner Stupfel e.K.", Rastatt (Amtsgericht Mannheim HRA 708199) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 06.07.2018 mit Nachtrag vom 30.07.2018. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung der Ausgliederung im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers am heutigen Tag wirksam geworden. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.