Stute Stindt Management GmbH, Lüdenscheid, Teutonenstraße 29, 58509 Lüdenscheid. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ASKES AUTOMOTOVE, S. L. Gesellschaft spanischen Rechts am 23.11.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Stute Stindt Management GmbH, Lüdenscheid, Teutonenstraße 29, 58509 Lüdenscheid. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 08.06.2012 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.06.2012 mit der ASKES AUTOMOTIVE, S. L., Gesellschaft spanischen Rechts mit Sitz in Barcelona/Spanien (Handelsregister von Barcelona Band 42.826, Seite 0152, Blatt B-414647) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor.Die Verschmelzung wird erst wirksam, sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Stute Stindt Management GmbH, Lüdenscheid, Teutonenstraße 29, 58509 Lüdenscheid. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter der Firma Stute Stindt Management GmbH mit Sitz in Lüdenscheid (Amtsgericht Iserlohn HRB 6735) mit der la sociedad de responsabilidad limitada nach spanischem Recht unter der Firma ASKES AUTOMOTIVE, S.L. mit Sitz in Barcelona (Handelsregister von Barcelona in Band 42.826, Seite 0152, Blatt B-414647) eingereicht worden. Die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger ergeben sich nach deutschem Recht aus dem Verschmelzungsplan und dem Gesetz, namentlich haben die Gläubiger das Recht, binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anzumelden und glaubhaft zu machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. In diesem Falle können sie Verlangen, dass für ihre Forderung Sicherheit geleistet wird. Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger nach spanischem Recht: Sobald die letzte Veröffentlichung des Verschmelzungsbeschlusses erschienen ist oder gegebenenfalls die letzte schriftliche Benachrichtigung an die Gesellschafter und Gläubiger verschickt worden ist, beginnt eine Frist von einem Monat (Mindestfrist bis zur Beurkundung der Verschmelzung) während derer die Gläubiger jeder einzelnen der verschmelzenden Gesellschaften Widerspruch gegen die Verschmelzung erheben können. Die Frist läuft am selben Tag des Folgemonats ab und sollte es diese der Veröffentlichung entsprechenden Tag im Monat des Fristablaufs nicht geben, läuft die Frist am letzten Tag des Monats ab. Zur Ausübung des Widerspruchsrechts sind die folgenden Personen berechtigt: - die Gläubiger jeder einzelnen verschmelzenden Gesellschaft, deren Forderungen vor dem Veröffentlichungsdatum des Verschmelzungsplans entstanden sind, zu diesem Datum noch nicht verjährt sind und nicht angemessen durch persönliche oder dingliche Sicherheiten abgesichert sind, oder falls sie dies sind, diese Sicherheit unzureichend ist- die Inhaber von Schuldverschreibungen, zu denselben Bedingungen wie die restlichen Gläubiger, vorausgesetzt der Verschmelzung wurde nicht durch die Obligationärsversammlung zugestimmt. Da es sich um eine Verschmelzung handelt, bei der die übernehmende Gesellschaft in direkter Form sämtliche Gesellschaftsanteile am Kapital der übertragenden Gesellschaften hält und zudem die beiden einzigen Gesellschafter der übernehmenden Gesellschaft jeweils 50 % am Kapital dieser Gesellschaft halten, gibt es in diesem Fall keine Minderheitsgesellschafter, so dass die Erläuterung der Normen zum Schutz von Minderheitsgesellschaftern vorliegend nicht notwendig ist, da diese in der vorliegenden Verschmelzung keine Anwendung finden. Die vollständigen Auskünfte über diese Modalitäten können kostenlos eingeholt werden bei Herrn Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Volker Jahr, in Sozietät FRIEBE - PRINZ + PARTNER Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte, Parkstraße 54, 58509 Lüdenscheid (Telefon: 02351/1533-0). Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Stute Stindt Verwaltungs-GmbH, Lüdenscheid, Teutonenstraße 29, 58509 Lüdenscheid. Die Gesellschafterversammlung vom 19.09.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma sowie in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: Stute Stindt Management GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Einbringung von Management-Dienstleistungen, insbesondere in der Automobilbranche und das Halten von Beteiligungen.
Stute Stindt Verwaltungs-GmbH, Lüdenscheid, Teutonenstraße 29, 58509 Lüdenscheid.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.03.2009. Geschäftsanschrift: Teutonenstraße 29, 58509 Lüdenscheid. Gegenstand: Die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung in anderen Gesellschaften. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Stindt, Adolf, Lüdenscheid, * ‒.‒.‒‒; Stute, Kay-Eugen, Lüdenscheid, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.