HRB 1615: Stuttgarter Aufbau Bau- und Verwaltungs-Gesellschaft mbH, Stuttgart, Augustaanlage 33, 68165 Mannheim. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 24.11.2016 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 1615: Stuttgarter Aufbau Bau- und Verwaltungs-Gesellschaft mbH, Stuttgart, Augustaanlage 33, 68165 Mannheim. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 10.10.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 10.10.2016 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "LGZ-Anlagen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung", Mannheim (Amtsgericht Mainz HRB 608) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 1615: Stuttgarter Aufbau Bau- und Verwaltungs-Gesellschaft mbH, Stuttgart, Augustaanlage 33, 68165 Mannheim. Prokura von Amts wegen berichtigt bei Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Dopf, Melanie, Ubstadt-Weiher, * ‒.‒.‒‒; Neumann, Meike, Reichenbach an der Fils, * ‒.‒.‒‒.
HRB 1615: Stuttgarter Aufbau Bau- und Verwaltungs-Gesellschaft mbH, Stuttgart, Augustaanlage 33, 68165 Mannheim. Prokura erteilt und Prokura geändert bei Frau Dorf, Melanie; nun: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dopf, Melanie, Ubstadt-Weiher, * ‒.‒.‒‒; Neumann, Meike, Reichenbach an der Fils, * ‒.‒.‒‒.
HRB 1615: Stuttgarter Aufbau Bau- und Verwaltungs-Gesellschaft mbH, Stuttgart, Augustaanlage 33, 68165 Mannheim. Prokura erloschen: Vester, Heidrun, Mannheim, * ‒.‒.‒‒.
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