HRB 22190: SuP Planung und Baumanagement GmbH, Augsburg, Werner-Haas-Straße 6, 86153 Augsburg. Die Donau Beteiligungs u. Management s.r.o. mit dem Sitz in Bratislava/Slowakei (Obchodný register 115252) ist auf Grund des Verschmelzungsplans vom 23.08.2017 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 22190: SuP Planung und Baumanagement GmbH, Augsburg, Werner-Haas-Straße 6, 86153 Augsburg. Die Gesellschaft hat am 17.07.2017 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre grenzüberschreitende Verschmelzung eingereicht. An der Verschmelzung sind die Donau Beteiligungs u. Management s.r.o., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach slowakischem Recht mit dem Sitz in Bratislava / Slowakei eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichts Bratislava I unter der Abteilung sro, Nummer 115252/B, Identifikationsnummer 35 938 714, als übertragender Rechtsträger und die SuP Planung und Baumanagement GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit dem Sitz in Augsburg, Bundesrepublik Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter der HRB 22190, als übernehmender Rechtsträger beteiligt. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden SuP Planung und Baumanagement GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG. Danach können die Gläubiger Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handesregister des Amtsgerichts Augsburg ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der SuP Planung und Baumanagement GmbH unter deren Geschäftsanschrift Werner-Haas-Str. 6, 86153 Augsburg, geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen sog. obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z.B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung ist ausreichend, da auch insoweit eine Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später ggf. daraus resultierenden Schadenersatzanspruch besteht. Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatliche überwacht ist, steht das Recht, Sicherheit zu verlangen, nicht zu. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschung möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten ab Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden SuP Planung und Baumanagement GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht in Betracht. Die Gläubiger der übertragenden Donau Beteiligungs u. Management s.r.o. können gemäß Art. 218f des slowakischen Handelsgesetzbuches (Act Nr. 513/1991 Coll.) von der übernehmenden SuP Planung und Baumanagement GmbH eine angemessene Sicherheitsleistung für ihre Forderung verlangen, wenn durch die Verschmelzung die Werthaltigkeit ihrer Forderung beeinträchtigt ist, es sei denn, sie haben bereits anderweitig angemessene Sciherheiten erlangt. Der Anspruch auf Sicherheitsliestung muss innerhalb von sechs Monaten nach der Veröffentlichung der Verschmelzung geltend gemacht werden. Der Anspruch des Gläubigers, für welchen Sicherheitsleistung begehrt wird, muss bereits vor dem Verschmelzungsstichtag dem Grunde nach entstanden sein. Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der SuP Planung und Baumanagement GmbH, Werner-Haas-Str. 6, 86153 Augsburg, kostenlos angefordert werden.
SuP Planung und Baumanagement GmbH, Augsburg, Werner-Haas-Straße 6, 86153 Augsburg. Die Gesellschafterversammlung vom 22.05.2013 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Erwerb und Weiterveräußerung von Immobilien sowie Baumanagement, Vorbereitung, Planung und Durchführung von Bauvorhaben, auch soweit diese der Genehmigung nach § 34c GewO bedürfen.
SuP Planung und Baumanagement GmbH, Augsburg, Werner-Haas-Straße 6, 86153 Augsburg.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Werner-Haas-Straße 6, 86153 Augsburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schulze, Uwe, Augsburg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Schulze, Reiner, Augsburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Power Kit Vertriebs GmbH, Bad Aibling (Rosenheimer Str. 53, 83043 Bad Aibling). Sitz verlegt nach Augsburg (nun AG Augsburg HRB 22190).
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