HRA 7214: Sudholt-Wasemann GmbH & Co. KG, Herzebrock-Clarholz, Daimlerstraße 3, 33442 Herzebrock-Clarholz. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 04.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.08.2016 und der Erklärung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.08.2016 das gesamte Betriebsvermögen des unter der Firma Kirsten Sudholz-Wasemann e.K. mit Sitz in Herzebrock-Clarholz (Amtsgericht Gütersloh, HRA 7202) betriebenen Einzelunternehmens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
33442 Herzebrock-Clarholz
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Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Gütersloh
Rechtsform: GmbH & Co. KG