PR 110150:Sudholz & Müller Partnerschaft, Diplom-Ingenieure, Oldenburg (Oldb) (Wilhelmshavener Heerstr. 244, 26125 Oldenburg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden HS42 GmbH am 18.08.2015 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Der Name der Partnerschaft ist erloschen.
PR 110150:Sudholz & Müller Partnerschaft, Diplom-Ingenieure, Oldenburg (Oldb) (Wilhelmshavener Heerstr. 244, 26125 Oldenburg). Die Partnerschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.03.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Partner vom 24.03.2015 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.03.2015 mit der HS42 GmbH mit Sitz in Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg HRB 202292) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.