SuiteSide GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, Neue Mainzer Straße 28, 60311 Frankfurt am Main. Die Firma ist erloschen.
SuiteSide GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, Neue Mainzer Straße 28, 60311 Frankfurt am Main. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Jeder Liquidator vertritt einzeln. Jeder Liquidator ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geändert, nun: Persönlich haftende Gesellschafterin und Liquidatorin: Corestate Co-Investment Verwaltungs GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 88150). Die Gesellschaft ist aufgelöst.
SuiteSide GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, Neue Mainzer Straße 28, 60311 Frankfurt am Main. (Gecenstand des Unternehmens: ist der Erwerb, die Veräußerung, die Entwicklung, die Verwaltung, Vermietung, Verpachtung und die sonstige Verwertung von Grundbesitz einschließlich ähnlicher oder damit zusammenhängender Leistungen, der Erwerb, die Veräußerung, die Verwaltung und die sonstige Verwertung von Beteiligungen an anderen Unternehmen des Immobiliensektors, jeweils im eigenen Namen und für eigene Rechnung zur Anlage des eigenen Gesellschaftsvermögens einschließlich der Leitung dieser Unternehmen. ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Neue Mainzer Straße 28, 60311 Frankfurt am Main. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftende Gesellschafterin: Corestate Co-Investment Verwaltungs GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 88150). Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der SuiteSide AG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 88063). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.