HRB 55440:Suki Holding GmbH, Düsseldorf, Kaiserswerther Markt 6, 40489 Düsseldorf.Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden Sherpa GmbH am 04.09.2014 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
HRB 55440:Suki Holding GmbH, Düsseldorf, Kaiserswerther Markt 6, 40489 Düsseldorf.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2014 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Sherpa GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 41351) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Suki Holding GmbH, Düsseldorf, Kaiserswerther Markt 6, 40489 Düsseldorf. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Kaiserswerther Markt 6, 40489 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der CUP GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 55448) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Suki Holding GmbH, Düsseldorf (Kaiserswerther Markt 6, 40489 Düsseldorf). Die Gesellschafterversammlung vom 22.01.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00 EUR um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR beschlossen. 26.000,00 EUR.
Suki Holding GmbH, Düsseldorf (Kaiserswerther Markt 6, 40489 Düsseldorf). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.12.2006. Gegenstand: Das Halten und Verwalten an der Suki International GmbH und weiterer bestehender und künftig zu erwerbender Gesellschaften. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Dr. Parduhn, Claus, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.