Summit Auto Group GmbH, Düsseldorf (Schwannstraße 6, 40476 Düsseldorf). Die Verschmelzung ist mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Summit Development S.A. mit Sitz in Brüssel vom 22.05.2008 an diesem Tage wirksam geworden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
Summit Auto Group GmbH, Düsseldorf (Schwannstraße 6, 40476 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.12.2007 mit Nachtrag vom 25.04.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.04.2008 mit der Summit Development S.A. mit Sitz in Brüssel, Belgien (Register von Brüssel Nr. 0421.337.217) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst unter den Voraussetzungen des für die übernehmende Gesellschaft geltenden Rechts wirksam.
Summit Auto Group GmbH, Düsseldorf (Schwannstraße 6, 40476 Düsseldorf). Dem Registergericht ist der Entwurf des Verschmelzungsplans zwischen der Summit Auto Group GmbH als übertragender und der Summit Development S.A. mit Sitz in Brüssel, Belgien, (eingetragen im Register von Brüssel unter Nummer 0421.337.217) als übernehmender Gesellschaft am 03.01.2008 eingereicht worden. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligte Gesellschaften sind:, Summit Development S.A., eine Aktiengesellschaft belgischen Rechts mit Sitz in Brüssel, Belgien, eingetragen im Register von Brüssel unter Nummer 0421.337.217, als übernehmende Gesellschaft, und Summit Auto Group GmbH, eine Gesellschaft deutschen Rechts mit Sitz in Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der HRB 55232, als übertragende Gesellschaft. Den Gläubigern der Summit Auto Group GmbH ist Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften können kostenlos eingeholt werden bei der Summit Auto Group GmbH, c/o Raupach & Wollert-Elmendorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Schwannstr. 6, 40476 Düsseldorf und der Summit Development S.A., c/o Raupach & Wollert-Elmendorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Schwannstr. 6, 40476 Düsseldorf.
Summit Auto Group GmbH, Düsseldorf (Georg-Glock-Str. 8, 40472 Düsseldorf). Nicht mehr Geschäftsführer: Koda, Masayuki, Holzgerlingen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Omori, Yasumasa, Chiba/Japan, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Summit Auto Group GmbH, Düsseldorf (Georg-Glock-Straße 8, 40472 Düsseldorf). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.12.2004 zuletzt geändert am 03.02.2005. Die Gesellschafterversammlung vom 26.09.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Weil im Schönbuch (bisher AG Stuttgart HRB 245972) nach Düsseldorf beschlossen. Gegenstand: Dienstleistungen für: Marketing, Fahrzeughandel, Unternehmensberatung, Finanzierung & Leasing, Vertrieb von Teilen für den Automobilmarkt, Software Entwicklungs- und Vertriebsaktivitäten. Stammkapital: 300.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Koda, Masayuki, Holzgerlingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.