Sun Sonnenstudio GmbH, Saarbrücken (Krughütter Straße 91, 66128 Saarbrücken). Die Verschmelzung durch Aufnahme mit dem Alleingesellschafter Christian Jochum e.K. (Amtsgericht Saarbrücken HRA 10455) wurde am 19.06.2008 im Handelsregister des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 UmwG. Die Firma ist erloschen.
Sun Sonnenstudio GmbH, Saarbrücken (Krughütter Straße 91, 66128 Saarbrücken). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.05.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.05.2008 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter Christian Jochum, Wadgassen,* ‒.‒.‒‒, - künftig Christian Jochum e.K. (11 AR 422 / 2008) -, übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.