SunGard Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, (Solmsstr. 2 - 22, 60486 Frankfurt am Main).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.07.2008 mit Ergänzung vom 14.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 02.07.2008 und 21.07.2008 mit der SunGard Forbatec GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 56839) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Frankfurt am Main
Rechtsform: GmbH