Sundheim Tankstellen- und Objektbau GmbH & Co. KG, Duisburg (Dr. Alfred-Herrhausen-Allee 12, 47228 Duisburg). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Sundheim Tankstellen- und Objektbau GmbH & Co. KG, Duisburg (Dr. Alfred-Herrhausen-Allee 12, 47228 DuisburgDas Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf drei Monate festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Duisburg, König-Heinrich-Platz 1, 47051 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
Sundheim Tankstellen- und Objektbau GmbH & Co. KG, Duisburg (Dr. Alfred-Herrhausen-Allee 12, 47228 Duisburg). Durch Beschluss des Amtsgerichts Duisburg vom 04.06.2007 (63 IN 64/07) ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Gemäß § 143 Absatz 1 Satz 3 HGB von Amts wegen eingetragen.
Sundheim Tankstellen- und Objektbau GmbH & Co. KG, Stadtlohn (Dr. Alfred-Herrhausen-Allee 12, 47228 Duisburg). Der Sitz ist nach Duisburg (jetzt Amtsgericht Duisburg HRA 9449) verlegt.
Sundheim Tankstellen- und Objektbau GmbH & Co. KG, Duisburg (Dr. Alfred-Herrhausen-Allee 12, 47228 Duisburg). Kommanditgesellschaft. Beginn: 08.07.2003. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Sundheim Tankstellen- und Objektbau Verwaltungs GmbH, Duisburg (Amtsgericht Duisburg HRB 17655). Der Sitz ist von Stadtlohn (bisher Amtsgericht Coesfeld, HRA 2339) nach Duisburg verlegt.