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a)
Sunfire SE
b)
Dresden
Geschäftsanschrift:
Gasanstaltstraße 2, 01237 Dresden
c)
Entwicklung, Umsetzung und Vermarktung
von Technologien zur Gewinnung von
regenerativen Brenn- und Kraftstoffen aus
Kohlendioxid und Wasser und deren
Nutzung sowie allen damit
zusammenhängenden Vor- und
Nebenprodukten sowie Entwicklung,
Herstellung, Vermarktung und Installation
von brennstoffzellenbasierten Systemen
und Heiztechnologie. |
11.727.757,00
EUR |
a)
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt
es die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die
Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder
oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam
mit einem Prokuristen vertreten.
b)
Bestellt als
Vorstand:
Aldag, Nils, Dresden, * ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Vorstand:
von Olshausen, Christian, Dresden, * ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Vorstand:
Henneberg, Jens, Heidenheim an der Brenz,
* ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Vorstand:
Posnanski, Frank, Jork-Königreich, * ‒.‒.‒‒ |
Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen
Prokuristen:
Dr. Molinari-Honekamp, Valesca, Berlin,
* ‒.‒.‒‒
Strangfeld, Dietmar, Dresden, * ‒.‒.‒‒ |
a)
Europäische Aktiengesellschaft (SE)
Satzung vom 20.12.2024.
b)
Entstanden durch Verschmelzung der Sunfire AG mit Sitz in
Dresden (Amtsgericht Dresden, HRB 46075) als
übernehmende Rechtsträgerin mit der Sunfire AG mit Sitz in
Wien, Österreich (Firmenbuch der Republik Österreich, FN
612164 t) als übertragende Rechtsträgerin aufgrund des
Verschmelzungsplans vom 20.12.2024 und den
Zustimmungsbeschlüssen der Hauptversammlungen der
beteiligten Rechtsträger jeweils vom 11.02.2025 unter
gleichzeitiger Annahme der Rechtsform einer Europäischen
Aktiengesellschaft (SE).
Das bereits bei der GmbH und der AG eingetragene
Genehmigte Kapital (Genehmigtes Kapital 2024/IV) wurde
gemäß Satzung übernommen. Danach ist der Vorstand
ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des
Aufsichtsrates bis zum 31.12.2025 gegen Bareinlage einmal
oder mehrmals um insgesamt bis zu 654.638,00 EUR zu
erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre
ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2024/IV).
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom
20.12.2024 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des
Aufsichtsrates bis zum 31.12.2025 gegen Bareinlage einmal
oder mehrmals um insgesamt bis zu 1.250.000,00 EUR zu
erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre
ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2025/I). |
a)
01.04.2025
Perband |