Sunicon GmbH, Freiberg, Berthelsdorfer Straße 111 a, 09599 Freiberg. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.05.2012 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger vom 19.06.2012 mit der Deutsche Solar GmbH mit dem Sitz in Freiberg (Amtsgericht Chemnitz HRB 26331) verschmolzen. Die Verschmelzung ist wirksam geworden mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers am 02.07.2012. Der Gewinnabführungsvertrag vom 04.03.2008 nebst Änderung mit der SolarWorld Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Bonn ist durch Verschmelzung der Gesellschaft mit der Deutsche Solar GmbH mit Sitz in Freiberg (Amtsgericht Chemnitz HRB 26331 zum 02.07.2012 beendet. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind bevor die Eintragung der Beendigung des Gewinnabführungsvertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekanntgemacht gilt, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Sunicon GmbH, Freiberg, Berthelsdorfer Straße 111 a, 09599 Freiberg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Wambach, Karsten, Oberschöna OT Bräunsdorf, * ‒.‒.‒‒.
Sunicon GmbH, Freiberg, Berthelsdorfer Straße 111 a, 09599 Freiberg. Der Gewinnabführungsvertrag vom 04.03.2008 mit der SolarWorld Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Bonn ist geändert. Die Gesellschafterversammlung der Gesellschaft hat mit Beschluss vom 24.05.2011 und die Hauptversammlung des herrschenden Unternehmens hat mit Beschluss vom selben Tag zugestimmt.
Sunicon GmbH, Freiberg, Berthelsdorfer Straße 111 a, 09599 Freiberg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Prof. Dr. Woditsch, Peter, Krefeld, * ‒.‒.‒‒.
Sunicon GmbH, Freiberg, Berthelsdorfer Straße 111 a, 09599 Freiberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.12.2010 mit Nachtrag vom 10.01.2011. Geschäftsanschrift: Berthelsdorfer Straße 111 a, 09599 Freiberg. Gegenstand des Unternehmens: Herstellung und Vertrieb von Silizium und die Rohstoffsicherung für den SolarWorld Konzern. Stammkapital: 1.000.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Prof. Müller, Armin, Freiberg, * ‒.‒.‒‒; Dr. Wambach, Karsten, Oberschöna OT Bräunsdorf, * ‒.‒.‒‒. Geschäftsführer: Prof. Woditsch, Peter, Krefeld, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung der Sunicon Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Freiberg (Amtsgericht Chemnitz HRB 23823). Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung zur Aufnahme gemäß Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 07.04.2009 sowie der Beschlüsse der Hauptversammlungen beider Rechtsträger vom selben Tag einen Teil des Vermögens als Gesamtheit von der Deutsche Solar Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Freiberg (Amtsgericht Chemnitz HRB 19535) übernommen. Die Abspaltung ist wirksam geworden mit der Eintragung der Abspaltung im Register des übertragenden Rechtsträgers am 06.07.2009. Die Gesellschaft hat am 04.03.2008 mit der SolarWorld Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 8319 ) einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.