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a)
Sunlithill gGmbH
b)
Hamburg
Geschäftsanschrift:
Ballindamm 36, c/o MARCARD, STEIN &
CO AG, 20095 Hamburg
c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigende Zwecke" der
Abgabenordnung.
Zweck der Gesellschaft ist
- die Förderung der Jugendhilfe;
- die Förderung von Kunst und Kultur;
- die Förderung der Erziehung und Bildung;
- die Förderung internationaler Gesinnung,
der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur
und des Völkerverständigungsgedankens.
Die Zwecke müssen nicht alle gleichzeitig
und/oder in gleichem Umfang verwirklicht
werden und es besteht keine bestimmte
Rangfolge oder Verhältnismäßigkeit
zwischen den einzelnen Zwecken.
Gegenstand des Unternehmens ist die
Förderung des Gesellschaftszwecks. Die
Gesellschaft darf alle Geschäfte und
Handlungen vornehmen, die dem
Gesellschaftszweck zu dienen geeignet
sind. Der Gesellschaftszweck wird
verwirklicht insbesondere durch folgende
Maßnahmen:
(a) die ideelle und materielle Unterstützung
und Förderung von Kindern und
Jugendlichen;
(aa) insbesondere durch Stipendien, zum
Beispiel Stipendien für Nachhilfeunterricht
oder Universitätsstipendien; die
Gesellschafterversammlung errichtet eine
für die Geschäftsführung verbindliche
Vergaberichtlinie,
(bb) Büchergelder; die
Gesellschafterversammlung errichtet eine
für die Geschäftsführung verbindliche
Vergaberichtlinie,
(cc) Förderpreise für herausragende
Projekte der Kinder- und Jugendarbeit; die
Gesellschafterversammlung errichtet eine
für die Geschäftsführung verbindliche
Vergaberichtlinie,
(dd) Förderkurse,
(ee) außerschulische Bildung,
insbesondere Nachhilfe,
(ff) partnerschaftliche Zusammenarbeit mit
den und die finanzielle Unterstützung von
Maßnahmen und Einrichtungen von
Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und
anderen Partnern der sozialen Arbeit,
(b) die ideelle und materielle Unterstützung
und Beratung von Eltern, Lehrern und
Erziehern Kinder und Jugendlicher,
insbesondere bei Erziehungsfragen und
Beziehungsproblemen und insbesondere
durch partnerschaftliche Zusammenarbeit
mit den und die finanzielle Unterstützung
von Maßnahmen und Einrichtungen von
Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und
anderen Partnern der sozialen Arbeit,
(c) die materielle Unterstützung von
Einrichtungen, zum Beispiel im Bereich der
Kindertagesbetreuung, zur Förderung der
Erziehung von Kindern mit besonderen
Bedürfnissen, zum Beispiel mit verzögerter
oder durch Behinderung beeinträchtigter
Entwicklung,
(d) die ideelle und materielle Unterstützung
und Förderung von Künstlern,
(e) die Durchführung und materielle
Unterstützung, insbesondere finanzielle
Unterstützung, von Veranstaltungen,
Publikationen und Ausstellungen von
Künstlern,
(f) die Vergabe von Stipendien an Künstler;
die Gesellschafterversammlung errichtet
eine für die Geschäftsführung verbindliche
Vergaberichtlinie,
(g) die Durchführung und materielle
Unterstützung, insbesondere finanzielle
Unterstützung, von Projekten zur Förderung
der kulturellen und politischen Bildung,
insbesondere von Kindern und
Jugendlichen,
(h) Förderung der politischen Bildung von
Kindern und Jugendlichen zur Stärkung der
Zivilgesellschaft gegen Rassismus,
Rechtsextremismus und Faschismus,
insbesondere durch die finanzielle
Unterstützung für schulische und
außerschulische Projekte mit Kindern und
Jugendlichen, für Jugendbegegnung und -
austausch,
(i) die Durchführung und materielle
Unterstützung, insbesondere finanzielle
Unterstützung, von Projekten zur Förderung
der Völkerverständigung und des
interkulturellen Austauschs, insbesondere
durch die finanzielle Unterstützung
internationaler Austauschprogramme sowie
die Förderung internationaler Mobilität für
Menschen ohne akademischen
Bildungsweg.
Die Gesellschaft darf - im Rahmen der
gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben der
Abgabenordnung - ihren
Gesellschaftszweck auch dadurch
verwirklichen, dass sie anderen
Körperschaften oder juristischen Personen
des öffentlichen Rechts Mittel für die
Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke
zuwendet oder Zuwendungen zu deren
Vermögensausstattung macht und sich an
diesen beteiligt. |
25.000,00
EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Geschäftsführer können ermächtigt werden, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
Wittrock, Michael Thomas, Hamburg,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 14.08.2023 |
a)
04.10.2023
Dr. Hess
b)
Fall 1 |