Sunrise Königstein GmbH, Kronberg im Taunus, Frankfurter Str. 1, 61476 Kronberg im Taunus. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Sunrise Properties Germany GmbH am 23.09.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Sunrise Königstein GmbH, Kronberg im Taunus, Frankfurter Str. 1, 61476 Kronberg im Taunus. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.07.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Sunrise Properties Germany GmbH mit Sitz in Kronberg im Taunus (Amtsgericht Königstein im Taunus, HRB 5835) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Sunrise Königstein GmbH, Kronberg im Taunus, Frankfurter Str. 1, 61476 Kronberg im Taunus. Prokura erloschen: Marconi, Roberto, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
Sunrise Königstein GmbH, Kronberg im Taunus, Frankfurter Str. 1, 61476 Kronberg im Taunus.Nicht mehr Geschäftsführerin: Tomasso, Tiffany Lynn, Oak Hills,USA, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Kroskin, Philip, Bethesda, MD, USA, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Milstein, Paul Scott, Oakton, Virginia, USA, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Burnett, Edward, Reston, Virginia, USA, * ‒.‒.‒‒.
Sunrise Königstein GmbH, Kronberg im Taunus, Frankfurter Str. 1, 61476 Kronberg im Taunus.Die Gesellschafterversammlung vom 16.02.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. Die An- und Vermietung von Wohnraum und anderer Räume in Einrichtungen des Betreuten Wohnen oder in Einrichtungen, die dem Zweck dienen, ältere und pflegebedürftige Menschen aufzunehmen, und die Erbringung von Dienstleistungen bei der Bewirtschaftung von Immobilien, einschließlich der Instandhaltung und Reinigung von Gebäuden, das Betreiben von Restaurationsbetrieben und Catering, sowie der Betrieb einer Abteilung flur betreutes Wohnen von Pflegebedürftigen und die Erbringung von ambulanten Pflegediensten. Geschäfte, die einer Genehmigung gemäß § 34c Gewerbeordnung bedürfen, werden nicht ausgeübt. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.02.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Sunrise Königstein Pflege GmbH mit Sitz in Kronberg im Taunus (Amtsgericht Königstein im Taunus, HRB 6792) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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