HRB 30348: HGL Hausmeister-Service Lüttke GmbH, Leipzig, Kickerlingsberg 6, 04105 Leipzig. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Lüttke, Dirk, Großpösna, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Steffen, Felix, Leipzig, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 30348:HGL Hausmeister-Service Lüttke GmbH, Leipzig, Kickerlingsberg 6, 04105 Leipzig.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.01.2014 mit Nachtrag vom 18.03.2014. Geschäftsanschrift: Kickerlingsberg 6, 04105 Leipzig. Gegenstand des Unternehmens: der Betrieb eines Hausmeister-Services. Erfasst werden alle Tätigkeiten die damit anfallen. Hierzu zählen insbesondere Reinigungsarbeiten im und am Objekt; Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten; Kontrolle und je nach Vereinbarung die Bereitstellung der Müllabfuhr; Benachrichtigung der Hausverwaltung über wichtige Tatbestände z.B. über Havarien und auftretende Mängel, Schadensanzeigen der Mieter; Rufbereitschaft bei Havarien; Kontrolle der Funktion der technischen Anlagen, Grünanlagenpflege sowie der Winterdienst. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Lüttke, Dirk, Großpösna, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der HGL Hausmeister-Service Lüttke OHG mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRA 17070). Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.