HRB 20226:Supralon Deutschland GmbH-Textil- und Kunststoffveredelungstechnik, Alfhausen-Thiene, Industriestraße 3, 49594 Alfhausen.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Supralon Produktions- und Vertriebs GmbH mit Sitz in Alfhausen (Amtsgericht Osnabrück HRB 20487) am 03.08.2015 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 20226:Supralon Deutschland GmbH-Textil- und Kunststoffveredelungstechnik, Alfhausen-Thiene, Industriestraße 3, 49594 Alfhausen.Nicht mehr Geschäftsführer: Prohn, Othmar, Buchs, St. Gallen (Schweiz). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.07.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.07.2015 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 14.07.2015 mit der Supralon Produktions- und Vertriebs GmbH mit Sitz in Alfhausen (Amtsgericht Osnabrück HRB 20487) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 20226:Supralon Deutschland GmbH-Textil- und Kunststoffveredelungstechnik, Alfhausen-Thiene, Industriestraße 3, 49594 Alfhausen.Die Gesellschafterversammlung hat am 19.08.2014 beschlossen, das Stammkapital (DEM 500.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 255.645,94 um EUR 4.354,06 auf EUR 260.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 zu ändern. 260.000,00 EUR.