Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
4 |
b)
Änderung der
Geschäftsanschrift:
Kempowski-Ufer 1, 18055 Rostock |
49.020,00
EUR |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 10.04.2024 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital)
und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 8.697,00
EUR beschlossen. |
a)
28.05.2024
Bartikowski
b)
Fall 8 |
3 |
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40.323,00
EUR |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 27.04.2023 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital)
und § 9 (Jahresabschluss, Gewinnverwendung) und mit ihr die
Erhöhung des Stammkapitals um 7.855,00 EUR beschlossen. |
a)
22.05.2023
Lenz
b)
Fall 6 |
HRB 15258: Supreme GmbH, Rostock, Am Strande 2 e, 18055 Rostock. Die Gesellschafterversammlung vom 08.03.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages insbesondere in § 2 (Gegenstand) und § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 7.468,00 EUR beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: die Organisation, Veranstaltung und die Beratung von und im Zusammenhang mit Veranstaltungen jeglicher Art sowie die Projektentwicklung in diesen Bereichen. 32.468,00 EUR. Geschäftsführer: Jensen, Hans Georg Egon, Rostock, * ‒.‒.‒‒; Seifert, Alexander, Rostock, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRA 3501: Supreme GmbH & Co. KG, Rostock, Am Strande 2e, 18055 Rostock. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 20.01.2021 im Wege des Formwechsels in die Supreme GmbH mit Sitz in Rostock (HRB 15258) umgewandelt. Der Formwechsel ist mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform am 07.03.2021 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 15258: Supreme GmbH, Rostock, Am Strande 2 e, 18055 Rostock. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.01.2021. Geschäftsanschrift: Am Strande 2 e, 18055 Rostock. Gegenstand: die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und die Beratung von und im Zusammenhang mit Veranstaltungen jeglicher Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Jensen, Hans Georg Egon, Rostock, * ‒.‒.‒‒; Seifert, Alexander, Rostock, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Supreme GmbH & Co. KG, (Amtsgericht Rostock, HRA 3501) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 20.01.2021. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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