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Supy e. K., Giebelstadt (HRA 6844) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Raiffeisenweg 1
97232 Giebelstadt
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRA 6844
Amtsgericht: Würzburg
Rechtsform: eK
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Supy e. K. aus Giebelstadt war im Handelsregister Würzburg unter der Nummer HRA 6844 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Supy e. K. ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand war laut eigener Angabe 'Die Vermittlung von Kunden, der Kauf und der Verkauf von Umsatzbeteiligungen sowie die Entwicklung und der Einsatz von Marketing- und Kundenbindungssystemen einschließlich der einschlägigen Dienstleistungen.' Die Supy e. K. wies zuletzt einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 16.08.2019)

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Registermeldungen 4

Calendar 19.03.2013
Löschung von Amts wegen

Supy e. K., Giebelstadt, Raiffeisenweg 1, 97232 Giebelstadt. Die Firma ist erloschen. Von Amts wegen eingetragen aufgrund § 31 Abs. 2 HGB.

Calendar 02.11.2012
Veränderung

Supy e. K., Giebelstadt, Raiffeisenweg 1, 97232 Giebelstadt. Die SBG Suby Beteiligungs GmbH mit dem Sitz in Giebelstadt (Amtsgericht Würzburg HRB 9981) ist auf ihren Alleingesellschafter Juan Ramos de la Rosa als Inhaber des einzelkäufmännischen Unternehms Supy e.K mit dem Sitz in Giebelstadt gemäß Verschmelzungsvertrag vom 23.08.2012 verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 02.11.2012
Berichtigung

Supy e. K., Giebelstadt, Raiffeisenweg 1, 97232 Giebelstadt. Von Amts wegen berichtigt: Die SBG Supy Beteiligungs GmbH mit dem Sitz in Giebelstadt (Amtsgericht Würzburg HRB 9981) ist auf ihren Alleingesellschafter Juan Ramos de la Rosa als Inhaber des einzelkäufmännischen Unternehms Supy e.K mit dem Sitz in Giebelstadt gemäß Verschmelzungsvertrag vom 23.08.2012 verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 12.01.2012
Neueintragung

Supy e. K., Giebelstadt, Raiffeisenweg 1, 97232 Giebelstadt. (Die Vermittlung von Kunden, der Kauf und der Verkauf von Umsatzbeteiligungen sowie die Entwicklung und der Einsatz von Marketing- und Kundenbindungssystemen einschließlich der einschlägigen Dienstleistungen.). Einzelkaufmann / Einzelkauffrau. Geschäftsanschrift: Raiffeisenweg 1, 97232 Giebelstadt. Inhaber: de la Rosa, Juan Ramos, Giebelstadt, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Verschmelzung der Supy AG mit dem Sitz in Giebelstadt (Amtsgericht Würzburg HRB 9731) mit dem Vermögen des Inhabers Juan Ramos de la Rosa. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 2

19.03.2013
Registervorgang

Löschung von Amts wegen 15.03.2013

12.01.2012
Entscheideränderung
Registervorgang

Neueintragung 10.01.2012