Surau GmbH, Neunkirchen (Friedrichsthaler Strasse 15, 66540 Neunkirchen). Die Verschmelzung durch Aufnahme mit der Gebr. Michaely Gesellschaft mit beschränkter Haftung (AG Saarbrücken HRB 91944) wurde am 07.03.2006 im Handelsregister des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19Abs. 2 Satz 2 UmwG. Die Firma ist erloschen.
Surau GmbH, Neunkirchen (Friedrichsthaler Strasse 15, 66540 Neunkirchen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.12.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.12.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 14.12.2005 mit der Gebr. Michaely Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Neunkirchen (AG Saarbrücken HRB 91944) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.