Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
2 |
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Barmbeker Straße 12, 22303 Hamburg |
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a)
26.04.2023
Ulmer |
HRB 27698: Surecomp DOS GmbH, Hamburg, Saseler Bogen 2, 22393 Hamburg. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 11.06.2019 im Wege des Formwechsels in die Surecomp DOS GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg umgewandelt. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Hamburg HRA 124629) am 19.06.2019 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 124629: Surecomp DOS GmbH & Co. KG, Hamburg, Saseler Bogen 2, 22393 Hamburg. (Gegenstand des Unternehmens ist es, Software-Produkte zu erstellen und zu vertreiben.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Saseler Bogen 2, 22393 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Surecomp LP GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 155825). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Surecomp DOS GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 27698) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 11.06.2019. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Surecomp DOS GmbH, Hamburg, Saseler Bogen 2, 22393 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR auf 130.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Surecomp Systems GmbH, Coswig (AG Dresden HRB 21696) beschlossen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Surecomp Systems GmbH mit Sitz in Coswig (AG Dresden HRB 21696) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Surecomp DOS GmbH, Hamburg, Saseler Bogen 2, 22393 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung hat am 23.08.2011 beschlossen, das Stammkapital (DEM 200.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 102.258,38 um EUR 2.741,62 auf EUR 105.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in den §§ 3 (Stammkapital) und 4 zu ändern. Ferner wurde die fehlerhafte Nummerierung der §§ 11-13 in §§ 12-14 sowie die Änderung des § 12 beschlossen.
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