HRB 26648: Surtec Research Europe GmbH, Düsseldorf, Königsallee 60 D, 40212 Düsseldorf. Änderung zur Geschäftsanschrift: Blumenstraße 30, 40212 Düsseldorf.
HRB 26648: Surtec Research Europe GmbH, Düsseldorf, Königsallee 60 D, 40212 Düsseldorf. Einzelprokura: Kühn, Heinrich August, Bochum, * ‒.‒.‒‒.
HRB 26648: Surtec Research Europe GmbH, Düsseldorf, Königsallee 60 D, 40212 Düsseldorf. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 11.09.2017 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 26648: Surtec Research Europe GmbH, Düsseldorf, Königsallee 60 D, 40212 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2017 hat weiter die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 24,00 EUR zur Durchführung der Ausgliederung von Vermögensteilen der Surtec Research GmbH & Co. KG, Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRA 23913) beschlossen.
HRB 26648: Surtec Research Europe GmbH, Düsseldorf, Königsallee 60 D, 40212 Düsseldorf. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 23.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag Teile des Vermögens der Surtec Research GmbH & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRA 23913) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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