HRA 26230: Sven Frings e.K., Hilden, Kleinhülsen 42, 40721 Hilden. Die Firma ist erloschen.
HRA 26230: Sven Frings e.K., Hilden, Kleinhülsen 42, 40721 Hilden. Nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 24.08.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.08.2021 ist ein Unternehmensteil (nämlich Beteiligungen an der "Frings Solutions Deutschland GmbH" mit Sitz in Hilden, Amtsgericht Düsseldorf, HRB 48369) aus dem Vermögen des Inhabers im Wege der Umwandlung ausgegliedert und als Gesamtheit auf die Compass Professional GmbH mit Sitz in Hilden (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 70103 übertragen worden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 26230: Sven Frings e.K., Hilden, Kleinhülsen 42, 40721 Hilden. Nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 24.08.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.08.2021 ist ein Unternehmensteil (nämlich die Beteiligung an der "Frings IT Online GmbH" mit Sitz in Hilden, Amtsgericht Düsseldorf, HRB 67053) aus dem Vermögen des Inhabers im Wege der Umwandlung ausgegliedert und als Gesamtheit auf die Frings Solutions Deutschland GmbH mit Sitz in Hilden (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 48369) übertragen worden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 26230: Sven Frings e.K., Hilden, Kleinhülsen 42, 40721 Hilden. Nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 24.08.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.08.2021 ist ein Unternehmensteil (nämlich die Beteiligung an der "Frings Building Solutions GmbH" mit Sitz in Hilden, Amtsgericht Düsseldorf, HRB 50857) aus dem Vermögen des Inhabers im Wege der Umwandlung ausgegliedert und als Gesamtheit auf die Frings Solutions Deutschland GmbH mit Sitz in Hilden (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 48369) übertragen worden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 26230: Sven Frings e.K., Hilden, Kleinhülsen 42, 40721 Hilden. Nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 24.08.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.08.2021 ist ein Unternehmensteil (nämlich die Beteiligung an der "Frings Informatic Solutions GmbH" mit Sitz in Hilden, Amtsgericht Düsseldorf, HRB 50642) aus dem Vermögen des Inhabers im Wege der Umwandlung ausgegliedert und als Gesamtheit auf die Frings Solutions Deutschland GmbH mit Sitz in Hilden (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 48369) übertragen worden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.