HRB 126794: SweetPromotion GmbH, Hamburg, Mörkenstraße 7, 22767 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Eimsbütteler Chaussee 21, Hinterhaus, 20259 Hamburg.
SweetPromotion GmbH, Hamburg, Mörkenstraße 7, 22767 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.03.2013. Geschäftsanschrift: Mörkenstraße 7, 22767 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind Handel und Vermittlung von Waren und Dienstleistungen, insbesondere von Süßwaren, Entwicklung, Vermarktung und Vertrieb von Produkten für Promotion, Werbezwecke, Firmenpräsente sowie Online Dienstleistungen und alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, ausgenommen erlaubnispflichtige. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Schwarz, Tobias, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Schwarz, Tobias, Hamburg, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Suesswarenversand.de Tobias Schwarz e.K. in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 115904) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 07.03.2013. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 19.03.2013 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Unternehmen ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.