Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
4 |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2022 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer VIII. (Beirat)
beschlossen. |
a)
23.12.2022
Freye
b)
Fall 5 |
HRB 208910: Sylvia GmbH, Wolfenbüttel, Neuer Weg 9, 38302 Wolfenbüttel. Vertretungsbefugnis geändert, nunmehr: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Schäfermann, Jarno, Wolfenbüttel, * ‒.‒.‒‒; Dr. Wagner, Ulli, Wolfenbüttel, * ‒.‒.‒‒.
HRB 208910: Sylvia GmbH, Wolfenbüttel, Neuer Weg 9, 38302 Wolfenbüttel. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schäfermann, Jarno Hendrik, Wolfenbüttel, * ‒.‒.‒‒; Dr. Wagner, Ulli, Wolfenbüttel, * ‒.‒.‒‒.
HRB 159693: Oker 2682 GmbH, Hamburg, Neuer Weg 9, 38302 Wolfenbüttel. Neuer Sitz: Wolfenbüttel. Der Sitz ist nach Wolfenbüttel (jetzt Amtsgericht Braunschweig, HRB 208910, Firma jetzt: Sylvia GmbH) verlegt.
HRB 159693: Oker 2682 GmbH, Hamburg, Neuer Weg 9, 38302 Wolfenbüttel. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.07.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der Oker zweitausend600 GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 159702) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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