Symbol Marketing GmbH, Langenfeld (Kronprinzstraße 54, 40764 Langenfeld). Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden FullService GmbH Mediale Kommunikation am 15.03.2005 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
Symbol Marketing GmbH, Langenfeld (Kronprinzstraße 54, 40764 Langenfeld). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.02.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse beider Gesellschafterversammlungen vom selben Tage mit der FullService GmbH Mediale Kommunikation mit Sitz in Langenfeld (AG Düsseldorf HRB 46912) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Symbol Marketing GmbH, Langenfeld (Kronprinzstraße 54, 40764 Langenfeld). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.06.1992, später geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2004 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 S. 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Wiesbaden (bisher AG Wiesbaden HRB 9911) nach Langenfeld beschlossen. Gegenstand: Die Herstellung und die Vermarktung alle symbolgestützten oder durch sie vermittelten Informationen wie Firmenemblemen, schriftlichen oder zeichnerischen Firmenzeichen, Druckwerken, Werbebroschüren, Firmendarstellungen im weitesten Sinne sowie die Durchführung aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Stammkapital: 26.100,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann erteilt werden. Geschäftsführer: Holtey, Hartmut, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒; Schneider, Heinz, Moers, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat am 05.06.2001 mit der FullService GmbH Mediale Kommunikation in Düsseldorf einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen, dem die Gesellschafterversammlungen am gleichen Tage zugestimmt haben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.