HRB 142005:SynerTrade Deutschland GmbH, München, Bunzlauer Str. 7, 80992 München.Die Verschmelzung wurde am 11.12.2014 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 131358).
HRB 142005:SynerTrade Deutschland GmbH, München, Bunzlauer Str. 7, 80992 München.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2014 mit Nachtrag vom 22.10.2014 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung und der Beschlüsse der Hauptversammlung der übernehmenden Gesellschaft von den selben Tagen mit der Syner Trade SES AG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 131358) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 142005:SynerTrade Deutschland GmbH, München, Bunzlauer Str. 7, 80992 München.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Machek, Rainer, München, * ‒.‒.‒‒.
SynerTrade Deutschland GmbH, München, Bunzlauer Str. 7, 80992 München. Die SynerTrade STP AG mit dem Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 8289) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2013 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammmlung vom 28.08.2013 und des Beschlusses der Hauptversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 28.08.2013 mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
SynerTrade Deutschland GmbH, München, Triftstraße 13, 80538 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Bunzlauer Str. 7, 80992 München.
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