Synflex Elektro Führungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Blomberg (Auf den Kreuzen 24, 32825 Blomberg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Synflex Elektro International GmbH am 05.08.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Synflex Elektro Führungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Blomberg (Auf den Kreuzen 24, 32825 Blomberg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.07.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 16.07.2008 mit der Synflex Elektro International GmbH mit Sitz in Blomberg (AG Lemgo, HRB 5234) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.