Synlab Arztbedarf GmbH, Aschaffenburg, Knodestraße 3, 63741 Aschaffenburg. Die Verschmelzung wurde am 07.08.2012 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Augsburg HRB 24496).
Synlab Arztbedarf GmbH, Aschaffenburg, Knodestraße 3, 63741 Aschaffenburg. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.07.2012 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der synlab Services GmbH mit dem Sitz in Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRB 24496) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Synlab Arztbedarf GmbH, Aschaffenburg, Knodestraße 3, 63741 Aschaffenburg. Prokura erloschen: Daum, Robert, Fischbachau, * ‒.‒.‒‒.
Synlab Arztbedarf GmbH, Aschaffenburg, Knodestraße 3, 63741 Aschaffenburg. Geschäftsanschrift: Knodestraße 3, 63741 Aschaffenburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Reiner, Jürgen, Berchtesgaden, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Wimmer, Bartl, Berchtesgaden, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: List-Graf von Koenigsmarck, Klaus, Nürnberg, * ‒.‒.‒‒.
Synlab Arztbedarf GmbH, Aschaffenburg, Knodestraße 3, 63741 Aschaffenburg.Die Labores Beteiligungen und medizinischer Handel GmbH mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 19529) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2010 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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